Steuerrecht 2026: Die wichtigsten Änderungen für KMU im Überblick
21.01.2026 | TECSELECT Branchen-Radar

2026 bringt steuerlich Bewegung ins Spiel: von neuen Abschreibungen über digitale Verfahren bis hin zu spürbaren Entlastungen bei Energie- und Umsatzsteuer. Besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren – müssen aber auch zusätzliche Pflichten im Blick behalten. Wer vorbereitet ist, kann gezielt investieren und bürokratische Risiken vermeiden.
In diesem Jahr tritt ein umfassendes Steuerpaket in Kraft, das für viele Unternehmen im Mittelstand gleich doppelt relevant ist: Einerseits verspricht es mehr Liquidität und neue Anreize für Investitionen, Forschung und Digitalisierung. Andererseits bringt es deutlich mehr Komplexität bei Dokumentation, Meldepflichten und digitalen Verfahren mit sich. Gerade für kleine und mittlere Betriebe heißt das: Strategien überdenken, Investitionspläne justieren und interne Prozesse auf den Prüfstand stellen.
Einkommen- und Körperschaftsteuer: Neue Spielräume für Investitionen
Für kleine Betriebe werden Investitionen deutlich attraktiver. Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG steigt dauerhaft auf bis zu 40 Prozent. Unternehmen mit einem Vorjahresgewinn bis 200.000 Euro können dadurch einen großen Teil der Anschaffungskosten – etwa für Maschinen, Fahrzeuge oder Ausstattung – bereits im ersten Jahr steuerlich geltend machen.
Zudem wird der Verlustvortrag für den Zeitraum vom 2024 bis 2027 ausgeweitet. Bis zu 70 Prozent der Vorjahresverluste können mit laufenden Gewinnen verrechnet werden. Das entlastet vor allem Unternehmen, deren Ergebnisse in den letzten Jahren stark variiert haben. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die Gewerbesteuer.
Auch auf privater Ebene gibt es Entlastung. Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer erhöht sich auf 12.348 Euro, bei Zusammenveranlagung auf 24.696 Euro. Davon profitieren insbesondere Einzelunternehmer sowie geschäftsführende Gesellschafter, deren Einkommen eng mit dem Unternehmenserfolg verknüpft ist.
Forschungszulage: Erweiterte Förderung für Forschung und Entwicklung
Innovative KMU profitieren von einer deutlich erweiterten Forschungszulage. Die Bemessungsgrundlage wird auf 12 Millionen Euro angehoben und mit dem KMU-Bonus liegt der Fördersatz bei bis zu 35 Prozent. Damit sind Zulagen von 4,2 Millionen Euro pro Jahr möglich – als direkte Steuergutschrift.
Auch Eigenleistungen in Forschungsprojekten werden stärker berücksichtigt und künftig mit 100 Euro pro Stunde (maximal 40 Stunden pro Woche) angesetzt. Für viele mittelständische Betriebe lohnt es sich deshalb, F&E-Projekte sauber zu dokumentieren und die Förderfähigkeit frühzeitig zu prüfen.
Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer: Vereinfachungen stärken den Mittelstand
Gleich mehrere Neuerungen verbessern die Liquidität mit weniger Bürokratie. So steigt die Grenze für die Ist-Besteuerung auf 800.000 Euro Jahresumsatz, sodass mehr KMU die Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang abführen müssen. Gleichzeitig werden Schwellen für Befreiungen von Umsatzsteuer-Voranmeldungen angehoben, was den Verwaltungsaufwand reduziert.
Dabei profitieren importierende Unternehmen doppelt. Die Einfuhrumsatzsteuer soll künftig mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet werden. Damit entfällt die Vorfinanzierung beim Zoll und die direkte Verrechnung als Vorsteuer wird möglich. Die technische Umsetzung steht zwar noch aus, doch sollte die geplante Änderung schon jetzt in die Finanzplanung einfließen.
Energie- und CO₂-Steuern: Entlastungen nutzen, Kosten im Blick behalten
Auch bei Energie- und Verbrauchsteuern bewegt sich einiges. Die Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft wird auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,50 Euro je Megawattstunde gesenkt. Für besonders energieintensive Betriebe ist zusätzlich ein subventionierter Industriestrompreis geplant.
Zeitgleich zieht dernationale CO₂-Preis weiter an, während der Start des neuen EU-Emissionshandels ETS 2 auf 2028 verschoben wurde. Für viele Unternehmen heißt das: Energiekosten und Steuerentlastungen müssen gemeinsam betrachtet werden, um Investitionen in Effizienz, neue Technik oder Fuhrpark steuerlich sinnvoll zu steuern.
Digitale Steuerverfahren und Meldepflichten: Abläufe anpassen, Fristen beachten
Mit den steuerlichen Entlastungen verschärft die Finanzverwaltung ihren digitalen Kurs. Steuerbescheide werden ab 2026 zunehmend elektronisch bereitgestellt, wenn die Erklärung digital eingereicht wurde – ein Papierbescheid bleibt weiterhin möglich. Da Fristen mit der digitalen Bereitstellung beginnen, sollten Zuständigkeiten intern klar geregelt sein.
Hinzu kommen neue Meldepflichten, etwa im Bereich Kryptowerte, die das Entdeckungsrisiko für nicht erklärte Erträge erhöhen. Insgesamt steigen damit die Anforderungen an Dokumentation, Fristenkontrolle und interne Abläufe. Gerade in KMU sollte klar sein, wer welche digitalen Steuerunterlagen überwacht und bearbeitet.
Steuerliche Neuerungen strategisch nutzen und langfristig profitieren
Mit dem Jahreswechsel treten umfassende steuerliche Änderungen in Kraft, die kleinen und mittleren Unternehmen neue Chancen eröffnen – von besseren Abschreibungsmöglichkeiten über eine großzügigere Forschungsförderung bis hin zu geringeren Energiekosten.
Gleichzeitig steigen jedoch die Anforderungen an digitale Abläufe, Dokumentation und Fristenkontrolle deutlich. Unternehmen, die die neuen Regelungen frühzeitig in ihre strategische Planung integrieren, profitieren nicht nur von steuerlichen Vorteilen. Sie stärken zudem ihre operative Stabilität und langfristige Wettbewerbsfähigkeit.
Alle Angaben entsprechen dem Stand Dezember 2025 und wurden sorgfältig recherchiert. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für Aktualität und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
Quellen
- IHK Stuttgarg: Steueränderungsgesetz 2025(Link: https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und steuern/steuerrecht/steuermeldungen/steueraenderungsgesetz-2025-6780060)
- IHK Aschaffenburg: Steuerliche Forschungsförderung (Forschungszulage)(Link: https://www.ihk.de/aschaffenburg/existenzgruendung/unternehmensfinanzierung/steuerliche-forschungsfoerderung-6826930)
- HAUFE: Erste Fragen zum digitalen Steuerbescheid ab 2026 geklärt(Link: https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/erste-fragen-zum-digitalen-steuerbescheid-ab-2026-geklaert_168_668108.html)
- Deutscher Bundestag: Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025(Link: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw49-de-steueraenderungsgesetz-1128142)