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Berufskrankheit: 3 neue Krankheitsbilder haben seit April 2025 Anspruch auf Entschädigung

21.05.2025 | Handwerk-Magazin

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Von Friedhelm Kring

Zugehörige Themenseiten: 
Arbeitsschutz und Gesundheit, Berufskrankheiten, Mitarbeitermotivation und Risikomanagement

Jede Berufskrankheit (BK) wird in der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung aufgelistet. Diese offizielle Liste der anerkannten und durch die berufliche Tätigkeit verursachten Krankheitsbilder wurde Anfang April 2025 um die folgenden drei Einträge erweitert:
 

  • BK Nr. 2118: Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern
  • BK-Nr. 2117: Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter durch langjährige, intensive Belastung
  • BK-Nr. 4117: Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Quarzstaubexposition

1. neue Berufskrankheit: Gonarthrose durch Profi-Fußball

Während die Gonarthrose nur für Fußballspielerinnen und Fußballspieler relevant ist, die mehr als zehn Jahre in einer höheren Profiliga gespielt haben, betreffen die beiden anderen Neuerungen bei den anerkannten Berufskrankheiten vor allem Mitarbeiter in den Bau- und Ausbauberufen sowie Zahntechniker:

2. neue Berufskrankheit: Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter

Die Rotatorenmanschette stabilisiert das Schultergelenk. Sie besteht aus vier Sehnen, die im Zusammenspiel mit der Schultermuskulatur die Bewegungen des Oberarms in Bezug zum Schulterblatt steuern. Wird dieses komplexe System geschädigt, kommt es zu ziehenden oder stechenden Schmerzen, die manchmal bis in den Nacken oder in die Hand ausstrahlen. Der Arm verliert dabei zudem sowohl an Kraft wie auch an Beweglichkeit. Manchmal wird eine Operation empfohlen, in jedem Fall drohen wochen- oder monatelange Arbeitsunfähigkeit.

Auslöser der Schulterbeschwerden: Intensive Belastung über viele Jahre 

Ursache der Beschwerden ist oftmals eine intensive Belastung der Schulter über viele Jahre. Als gefährdet gilt, wer häufig

  • mit seinen Händen auf Schulterniveau oder darüber arbeitet,
  • seine Oberarme wiederholt und gleichförmig im Schultergelenk bewegen muss
  • Lasten hebt oder andere Arbeiten übernimmt, die einen Krafteinsatz im Schulterbereich erfordern oder wer
  • häufig Hand-Arm-Schwingungen ausgesetzt ist.

Zu berufsbedingten Schmerzen und Schädigungen in der Schulter kommt es typischerweise in einigen baunahen Gewerken wie Maurer, Dachdecker, Maler und Stuckateure, aber auch im Kfz-Handwerk, beim Schweißen, Schleifen, bei der Montage, bei Tätigkeiten im Innenausbau sowie beim Verpacken oder bei Reinigungsaufgaben.

3. neue Berufskrankheit: Bronchitis durch Quarzstäube

Die zweite für gewerbliche Mitarbeiter wichtige Neuaufnahme in die Berufskrankheitenliste mit der Nummer 4117 betrifft neben dem Berg- oder Tunnelbau vor allem Arbeitsplätze in der Gewinnung oder Bearbeitung von Stein. Laut den Experten der Berufsgenossenschaft Bau können auch auf Baustellen je nach Art des verarbeitenden Materials gefährliche Quarzstäube entstehen. Auch Ofenbauer, Raumausstatter, Zahntechniker oder in der Bausanierung tätige Mitarbeiter können von einer Belastung durch Quarzstaub betroffen sein.

Der feine Staub, der sich überall dort befinden kann, wo quarzhaltige Materialien geschnitten, geschliffen, gebohrt, gemischt oder poliert werden, kann vor allem bei jahrelanger Belastung die Lunge schädigen. Die chronisch obstruktive Bronchitis (COPD) und das Lungenemphysem werden bereits seit August 2022 als Berufskrankheit anerkannt, wenn sie durch Tätigkeiten mit Quarzstaubbelastung ausgelöst wurden.  

Berufskrankheit oder nicht? – Diese drei Dinge sollten Betroffene wissen

  1. Grundsätzliche Voraussetzung für eine Anerkennung als Berufskrankheit ist laut Definition im Sozialgesetzbuch VII, dass die Betroffenen den schädigenden Einwirkungen (etwa Stäube, Lärm oder UV) durch oder bei ihrer Arbeit „in erheblich höherem Grad als die übrige Bevölkerung“ ausgesetzt sind.
  2. Die jeweilige Erkrankung muss als solche in die Liste der anerkennungsfähigen Berufskrankheiten aufgenommen worden sein. Erst dann kommt für ein bestimmtes Beschwerdebild eine Anerkennung als Berufskrankheit überhaupt infrage.
  3. Jeder Verdachtsfall wird individuell sehr genau geprüft. Nicht jeder, der unter einem als Berufskrankheit definierten Krankheitsbild leidet, kann also mit einer Anerkennung und der mit einer Berufskrankheit verbunden Entschädigung rechnen. Entscheidend für eine Anerkennung sind somit immer die individuellen Voraussetzungen.  

Wichtig: Jeden Verdachtsfall sofort melden

Wird im individuellen Fall anerkannt, dass eine Berufskrankheit vorliegt, stehen dem Erkrankten Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu wie Verletztengeld, Heilbehandlung, Therapien oder auch Umschulungsmaßnahmen. Daher ist eine Anerkennung als Berufskrankheit keineswegs nur eine Formalie, sondern hat bedeutende Auswirkungen für den Betroffenen.

Besteht ein Verdacht auf eine Berufskrankheit, muss dies unverzüglich der für den jeweiligen Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Nicht nur der Arzt oder Betriebsarzt, auch der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet! Die Berufsgenossenschaft versucht dann mittels Befragungen, Begehungen und Gutachten herauszufinden, ob die Beschwerden durch die berufliche Tätigkeit bedingt sind oder möglicherweise andere Ursachen haben.

Schulterkolleg: Was das kostenlose Präventionsprogramm der BG Bau bringt

Drei Wochen lang von medizinischen Therapien und ergonomischen Schulungen profitieren? Von Fachärzten lernen, wie man sich vor Schmerzen, Schäden und Berufskrankheiten schützt? Genau dies bietet die Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) unter dem Namen Schulterkolleg für Beschäftigte aus dem Bau und Handwerk an. Die BG übernimmt nicht nur sämtliche Kosten der Teilnehmer inklusive Fahrt und Unterbringung, sondern erstattet dem Arbeitgeber auch das Arbeitsentgelt.

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