Steuern sparen, Fördermittel sichern:
Das zahlt sich ab 2025 für Unternehmen aus
11.11.2025 | TECSELECT Branchen-Radar

„Mehr investieren, weniger zahlen“: Das ist die Devise für die kommenden Jahre. Bereits in diesem Jahr bringen Steuererleichterungen und einfachere Förderungen für Handwerks- und Industriebetriebe eine spürbare Veränderung. Wer also rechtzeitig handelt, kann deutlich günstiger und unbürokratischer in die Zukunft seines Unternehmens investieren.
Gute Nachrichten für alle, die etwas bewegen möchten: Schon ab 2025 werden Investitionen einfacher, schneller und vor allem profitabler. Neue Abschreibungsregeln, sinkende Stromkosten und digitale Förderprogramme entlasten Unternehmen merklich.
Dabei setzt die Bundesregierung gleich an mehreren Stellschrauben an, um Bürokratie abzubauen und mehr Kapital im Betrieb zu halten. In der Praxis bringt das eine echte Entlastung für kleine Betriebe und Mittelständler. Denn wer heute die neuen Möglichkeiten kennt und gezielt nutzt, verschafft seinem Unternehmen künftig einen echten Vorsprung.
Steuerliche Vorteile clever nutzen – davon profitiert Ihr Unternehmen
Die kommenden Jahre bringen steuerlich Rückenwind. Das gilt besonders für Firmen, die investieren möchten. So können mit der neuen degressiven Abschreibung (AfA) bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Werkzeuge oder Fahrzeuge bereits im ersten Jahr mit 30 % abgeschrieben werden. Die Regelung gilt für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027.
Aber auch bei den laufenden Kosten wird angesetzt. Denn ab dem 1. Januar 2026 sinkt die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe drastisch – und zwar auf den EU-Mindestsatz. Für viele Betriebe bedeutet das eine Entlastung von bis zu 98 %, wovon besonders energieintensive Branchen profitieren.
Eine weitere Maßnahme ist die Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge. Wer ab dem 1. Juli 2025 auf rein elektrische Dienstfahrzeuge oder Transporter setzt, kann 75 % der Anschaffungskosten sofort steuerlich geltend machen. Das ist ein starkes Argument für die Fuhrpark-Modernisierung – sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich. Nutzen lässt sich dieser steuerliche Vorteil noch bis Ende 2027.
Darüber hinaus wird die Steuerlast langfristig gesenkt: Die Körperschaftsteuer und der Thesaurierungssteuersatz werden schrittweise reduziert – ab 2025 für Personenunternehmen und ab 2028 für Kapitalgesellschaften. Das stärkt Eigenkapital, schafft Investitionsspielraum und macht Rücklagenbildung deutlich attraktiver.
Digital, schnell und praxisnah – Fördermittel einfacher nutzen
Nicht nur steuerlich, auch fördertechnisch tut sich viel: Ab diesem Jahr wird der Zugang zu staatlicher Unterstützung für KMU aus Handwerk und Industrie deutlich einfacher und vor allem digitaler. Förderprogramme wie „go-digital“, „Digital Jetzt“ oder die neuen ERP-Digitalisierungskredite bieten praxisnahe Zuschüsse für IT-Sicherheit, Prozessoptimierung oder Mitarbeiterschulungen. Die Anträge lassen sich unkompliziert online stellen, mit klaren Vorgaben und schnelleren Auszahlungen.
Besonders interessant wird ab dem 1. Januar 2026 die Forschungszulage, die auf bis zu 12 Millionen Euro pro Jahr ausgeweitet wird – inklusive einer pauschalen Gemeinkostenanerkennung von 20 %. Das kommt sogar kleinen Betrieben zugute, etwa bei Innovations- oder Digitalisierungsprojekten.
Einen weiteren Impuls gibt es bei öffentlichen Aufträgen bis einschließlich 2026. Denn Kommunen dürfen nun Leistungen bis 100.000 € direkt vergeben, ohne langwierige Ausschreibungsverfahren. Das stärkt die regionale Wirtschaft und die Bedeutung von fachlich qualifizierten Betrieben vor Ort.
Nicht zuletzt wird auch an die nächste Generation gedacht. Die Meistergründungsprämien und regionalen Förderprogramme wurden in diesem Jahr vereinfacht. Der Zugang ist digitaler, der Ablauf praxisgerechter und die Umsetzung deutlich effizienter. Wer gründet oder übernimmt, bekommt so die nötige Unterstützung – finanziell und bürokratisch.
Entlastung für kleine Betriebe – das bringt die neue Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung wurde 2025 grundlegend reformiert – mit handfesten Verbesserungen für viele kleine Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe. Die Umsatzgrenzen steigen deutlich. Künftig gilt: Wer im Vorjahr maximal 25.000 € netto und im laufenden Jahr bis zu 100.000 € netto umsetzt, kann weiterhin als Kleinunternehmer gelten.
Das bedeutet konkret: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen und ein deutlich geringerer bürokratischer Aufwand. Gerade für kleinere Betriebe, Gründer oder Unternehmen mit saisonalen Schwankungen ist das eine deutliche Entlastung.
Strategisch planen und Investitionsvorteile effektiv nutzen
Die kommenden Jahre eröffnen mehr als nur steuerliche Erleichterungen. Vielmehr schaffen sie einen erweiterten Handlungsspielraum für Unternehmen, die auf Innovation, Investition und Wachstum setzen möchten.
Ob neue Maschinen, digitale Prozesse oder grüne Mobilität: Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, strategisch zu planen, Fördermöglichkeiten zu prüfen und steuerliche Vorteile gezielt zu nutzen.
Denn viele Maßnahmen – wie beispielsweise die degressive AfA oder Sonderabschreibungen – gelten nur bis 2027. Wer also frühzeitig handelt, sichert sich nicht nur nachhaltige Ertragssteigerungen, sondern auch mehr Flexibilität und unternehmerische Freiheit.
Externe Links:
Förderprogramm „go-digital“
Förderprogramm „Digital jetzt“
Förderprogramm ERP-Digitalisierungskredite
Quellenangaben:
Bundesministerium der Finanzen – Wachstumsbooster
Bundesministerium der Finanzen – Standort Deutschland
Bundesministerium der FInanzen – Steuerändernungen 2025
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Förderdatenbank
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – Förderkompass 2025