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Fiber In The Home – Ihr Weg zum schnellen Internet

22.03.2022 | Metz Connect

Installationsmöglichkeiten: Fiber in the Home beim Mehrfamilienhaus © METZ CONNECT

Die Weiterentwicklung neuer Kommunikations- und Informationstechnologien führt dazu, dass im Wohnbereich immer mehr Medien- und Kommunikationsgeräte zu finden sind.

Ob Smart-Home-Anwendungen, IP-TV mit HDTV, Streaming, Downloads großer Datenmengen aus dem Internet, Uploads in die Cloud oder auch Homeoffice – die Anwendungen fordern immer höhere Datenraten. Um einen kontinuierlichen und reibungslosen Datentransfer zu gewährleisten, werden zunehmend Wohngebäude mit einem Glasfaseranschluss ausgestattet (Fiber to the Home, kurz: FTTH).

FTTH bedeutet, dass die Datenübertragung von der Vermittlungsstelle bis zum Anschluss des Kunden vollständig über Glasfaser erfolgt. Dabei wird im Gebäude ein Glasfaser-Hausanschluss installiert, wobei ab dem Netzanschlussgerät des Providers die Verkabelung innerhalb eines Hauses bzw. einer Wohnung per Kupferverkabelung verläuft.
Für den Nutzer sind auf diesem Weg Geschwindigkeiten von 10 GBit/s und darüber möglich.

Installationsmöglichkeiten: Fiber in the Home beim Einfamilienhaus © METZ CONNECT

Von FTTH zu FITH
Der Netzeigentümer (z.B. Gemeinde oder Zweckverband) legt im Zuge des Netzausbaus eine Glasfaserleitung bis ins Haus (Netzebene 3). Dafür schließt der Endkunde einen Hausanschlussvertrag mit dem Netzbetreiber ab. Die Leitung endet z. B. im Keller mit dem Hausübergabepunkt APL. Ab der Netzebene 4 (Hausverteilung | Netzebene 5 Wohnungsverteilung) liegt die Bereitstellung einer geeigneten Verkabelung in der Verantwortung des Hauseigentümers, die Installation erfolgt über einen Installateur.

Das bedeutet für ein Einfamilienhaus: Das vom Betreiber bereitgestellte Netzabschlussgerät, das in der Nähe des APL angebracht wird, benötigt einen Stromanschluss. Bei einem Mehrfamilienhaus muss ein Glasfaserverteiler im Keller gesetzt werden und Glasfaserkabeln bis in die einzelnen Wohnungen gelegt werden. Diese enden am jeweiligen Wohnungsübergabepunkt.

Ist der Hausanschluss fertiggestellt und die Verkabelung gelegt, kann der Eigentümer den Netzbetreiber veranlassen, das Netzabschlussgerät zu installieren. Die Voraussetzung dafür ist ein abgeschlossener Signalliefervertrag. Das Netzabschlussgerät versorgt den Router und die Endgeräte mit schnellem Internet.

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