zum Newsroom

Leuchtstofflampenverbot: Die Zeit wird knapp – jetzt Beleuchtung sanieren!

21.09.2022 | Schuch

© Adolf Schuch GmbH

Das Aus für die T5 und T8 Leuchtstofflampen kommt schneller als gedacht. Was jahrzehntelang die Standardlösung in vielen gewerblichen und industriellen Applikationen war, darf nach dem 25.08.2023 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, da quecksilberfreie LED-Lösungen als Alternative zur Verfügung stehen. Der Handlungsdruck steigt und damit auch die Frage nach der besten Lösung.

UMRÜSTEN MIT RETROFIT-LAMPEN? EINFACH, ABER NICHT DIE BESTE LÖSUNG
Lediglich einen Tausch vorzunehmen und Leuchtstofflampen durch LED-Retrofitlampen zu ersetzen, klingt einfach, ist es aber nicht. Denn in der Regel ist der Einsatz von LED-Retrofitlampen in älteren Bestandsleuchten schlichtweg nicht zugelassen und grundsätzlich gilt:

  • alle Prüfzeichen der Leuchte entfallen
  • die Produkthaftung des Leuchtenherstellers erlischt
  • für den sicheren Betrieb und die Einhaltung aller Normen und Verordnungen sind alleine Sie als Betreiber verantwortlich
  • eine BEG Förderung ist ausgeschlossen.
© Adolf Schuch GmbH

LED-LEUCHTEN VON SCHUCH – DIE PERFEKTE LÖSUNG
Beleuchtungsanlagen mit Entladungslampen verbrauchen viel Energie, sind wartungsintensiv und verursachen, durch notwendige Lampenwechsel, zusätzliche Kosten im laufenden Betrieb.

LED-Leuchten von SCHUCH sind von herausragender Qualität und, dank nachhaltiger Produktgestaltung, hocheffizient, extrem langlebig, höchst zuverlässig, wartungsfrei, reparierbar und upgradefähig. Durch ihren Einsatz können Sie nicht nur bis zu 80% der Energie- und Wartungskosten einsparen, sondern auch signifikant Ihren CO2-Fußabdruck reduzieren. Und sollten Sie sich bei der Umrüstung Ihrer Beleuchtungsanlage gleich für eine smarte Lösung entscheiden, können Sie die Effizienzpotenziale der LED-Technologie maximal ausschöpfen.

Mit den Leuchten-Serien PROXIMA, LUXANO 2, PRIMO XR, TUBEO, ExeLED und vielen weiteren Baureihen steht Ihnen eine Fülle von Lösungen für die unterschiedlichsten Einsatzbereiche und Anforderungen zur Verfügung.

© Adolf Schuch GmbH

BEG FÖRDERUNG – SO WIRD DIE UMRÜSTUNG JETZT NOCH ATTRAKTIVER
Das BEG Programm (Bundesförderung für effiziente Gebäude) fördert die Umrüstung auf energieeffiziente Beleuchtungssysteme auch in Nichtwohngebäuden mit 15% der Ausgaben für Material, Demontage der Altanlage, Installation und Inbetriebnahme einschließlich sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten. Bisher nur mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen gefördert, gibt es nun die Möglichkeit die Förderung auch als Direktzuschuss zu erhalten.

Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen. Minimieren Sie Ihre Investitionskosten, sparen Sie zukünftig dank modernster LED-Technologie massiv bei den Energiekosten und senken Sie die klimaschädlichen CO2-Emissionen dauerhaft und nachhaltig.

Einen kleinen Überblick über weitere Fördermaßnahmen auf Bundes- und Länderebene finden Sie hier: https://www.schuch.de/de/service/foerderprogramme

* Als Basis dient eine Beleuchtungsanlage, die bereits mit konventionellen SCHUCH-Leuchten ausgestattet war. Angesichts der großen Bandbreite an Herstellern von T8 Lampen könnte die Einsparung durchaus höher ausfallen.

SCHUCH Leuchten-Übersicht

LED-Produktkataloge von SCHUCH

Flyer Leuchtstofflampenverbot

zum Newsroom
Inhalte fehlen?
Nicht vergessen - nur über Ihr Kundenkonto haben Sie Zugriff auf die gesamten TECSELECT Inhalte unseres Shops, der Leistungsvielfalt und unserer Dienstleistungen. Jetzt mehr Inhalte entdecken!
Jetzt einloggen!