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Leuchten für die Lebensmittelindustrie von SCHUCH halten, was sie versprechen

13.08.2020 | Schuch

© Adolf Schuch GmbH

Leuchten für den Einsatz in der Lebensmittelindustrie sowie in Zulieferbetrieben unterliegen strengen Anforderungen. Insbesondere Aspekte der Hygiene und der Bruchsicherheit spielen hier eine entscheidende Rolle. Werden diese Anforderungen nicht oder nur unzureichend beachtet, sind Gesundheitsgefährdungen durch Fremdkörper in Lebensmitteln die Folge, wie Rückrufaktionen immer wieder zeigen. Leuchtenhersteller, aber auch alle Beteiligten in der Vertriebskette, tragen daher eine besondere Verantwortung dafür, dass ihre Produkte den Anforderungen gerecht werden.

Insbesondere beim Thema Splitterschutz sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Leuchten mit einer PC-Wanne, einer PC-Abschlussscheibe oder einer vergleichbaren Spezialwanne ausgerüstet sind. Diverse Hersteller bieten oft auch PMMA-Wannen mit „erhöhter Schlagzähkomponente“ oder „erhöhtem Splitterschutz“ an - diese bieten allerdings keine ausreichende Sicherheit. Auch mit Prüfzertifikaten, zum Beispiel nach DIN 10500, wird in diesem Zusammenhang geworben, obwohl diese nur Verkaufsfahrzeuge oder ortsveränderliche Verkaufseinrichtungen betreffen.

SCHUCH-Leuchten halten allerdings stets das, was sie versprechen. Die speziellen Ausführungen für den Einsatz in Lebensmittelbereichen können beispielswiese ohne Einschränkung in Betrieben eingesetzt werden, die das HACCP Konzept erfüllen müssen und halten Standards wie nach IFS, BRC oder auch VDMA ein.

Fachtermini - behalten Sie den Überblick:
  • IFS Food - International Featured Standard Food: Der IFS ist ein von der GFSI (Global Food Safety Initiative) anerkannter Standard für die Auditierung von Lebensmittelherstellern. Der IFS-Standard wurde von der IFS-Management GmbH Berlin unter internationaler Beteiligung erarbeitet. Der Schwerpunkt liegt auf der Lebensmittelsicherheit und der Qualität der Verfahren und Produkte. Der Standard gilt für die Verarbeiter von Lebensmitteln. Die Anforderungen zum Thema Beleuchtung finden sich im Abschnitt 4.9.7.
  • HACCP - Hazard Analysis Critical Control Point:  Von jedem Unternehmen der Lebensmittelindustrie wird gefordert, dass ein HACCP-System eingeführt wird. Dieses HACCP- oder auch HCCP-Konzept dient der Vermeidung von Gefahren im Zusammenhang mit Lebensmitteln, die zu einer Erkrankung oder Verletzung von Konsumenten führen können. Die Voraussetzungen für die Einrichtung eines HACCP-Konzepts sind höchste Anforderungen an Betriebs- und Personalhygiene und entsprechende bauliche Gegebenheiten. Im deutschen Recht wurde das HACCP-Konzept bereits in der Lebensmittelhygiene-Verordnung von 1998 verankert. Die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über die Lebensmittelhygiene schreibt die Anwendung des HACCP-Konzeptes für alle Betriebe der Lebensmittelindustrie zwingend vor.
  • BRC - British Rail Consortium:  Das BRC hat den Global Standard for Food Safety erarbeitet. Dieser Standard wurde entwickelt, um die Sicherheits- Qualitäts- und Betriebskriterien zu präzisieren. Der BRC verlangt die Umsetzung des HACCP-Konzepts. BRC ist genau wie IFS bei der Global Food Safety Initiative anerkannt. Er ist hauptsächlich in den englischsprachigen Ländern, Teilen von Asien und USA verbreitet.
  • VDMA - Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.: Am 1. Januar 2006 trat die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über die Lebensmittelhygiene in Kraft. Diese Europäische Hygieneverordnung gilt für alle Betriebe, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln und in Verkehr bringen wie zum Beispiel: Bäcker-, Konditoren- und Fleischerhandwerk; Gastronomiebetriebe; Lebensmittelindustrie; Handel und Transport. Der VDMA hat „Hygieneanforderungen an Maschinen und Anlagen in der Süßwarenindustrie" herausgegeben. Nach diesen Hygieneanforderungen sind u.a. bestimmte Werkstoffe und Dichtungen nicht erlaubt. Die Anforderungen des VDMA werden von vielen Handelsketten als verbindliche Regelwerke für Lieferanten in der Lebensmittelindustrie vorgeschrieben.
  • DIN 10500: Die DIN 10500 „Lebensmittelhygiene – Verkaufsfahrzeuge und ortsveränderliche, nichtständige Verkaufseinrichtungen für leicht verderbliche Lebensmittel – Hygieneanforderungen, Prüfungen“ gilt lediglich für Verkaufsfahrzeuge u.ä. in denen leicht verderbliche Lebensmittel behandelt oder in Verkehr gebracht werden. Eine Zertifizierung hat daher nur eine sehr beschränkte Aussagekraft und ist für die Lebensmittelindustrie nicht relevant.

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