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AU-Bescheinigung: Darauf müssen sich Chefs nach dem Aus für den gelben Zettel einstellen

21.09.2022 | Handwerk-Magazin

© M. Schuppich #49883713 - Adobe Stock

Von Kerstin Meier und Friedhelm Kring

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Arbeitsschutz und Gesundheit, Büroorganisation, Digitale Belege und Digitalisierung

Bereits seit 1. Oktober 2021 haben Arztpraxen die Möglichkeit, die Daten für eine Krankschreibung digital an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln. Doch die ursprünglich für den 1. Januar 2022 vorgesehene vollständige Umstellung auf die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) scheiterte, weil die Praxen nicht schnell genug ihre Verwaltungssysteme umstellen konnten. Mit dem im Februar vom Deutschen Bundestag beschlossenen „Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderen Leistungen“ wurde nun auch die Pilotphase der eAU bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Ab Januar 2023 hat die Zettelwirtschaft nun wohl endgültig ausgedient

Aus Sicht des Arbeitgebers klingt die Neuregelung zunächst vorteilhaft. Denn anstatt sich selbst darum kümmern zu müssen, dass AU-Bescheinigungen von Mitarbeitern bei den Krankenkassen landen, sind nun die Ärzte dafür zuständig, die jeweilige Krankenkasse zu informieren. Allerdings führt die Neuregelung auch dazu, dass Betriebe ihre Abläufe neu organisieren müssen. War der gelbe Zettel oft auch die Grundlage dafür, die entsprechenden Fehlzeiten in der Zeiterfassung zu registrieren, muss der Arbeitgeber jetzt von sich aus erst einmal die AU-Daten von der jeweiligen Krankenkasse des Mitarbeiters abrufen, um diese dann auch korrekt bei der Erstellung der Entgeltabrechnung berücksichtigen zu können.

Wichtig: Beschäftigte müssen Arbeitsunfähigkeit weiterhin melden

Für den Arbeitnehmer, der sich nicht gut fühlt, zu seinem Arzt geht und sich krankschreiben lässt, ist jedoch wichtig zu wissen, dass die neue Digitalisierung ihn keineswegs komplett aus seinen Pflichten entlässt. Niemand darf sich darauf verlassen, dass durch die neuen digitalen Automatismen sich alle Meldepflichten von selbst erfüllen. Jeder muss auch künftig seine Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt feststellen lassen und von sich aus seinen Arbeitgeber über eine Arbeitsunfähigkeit informieren.

Die Praxis wird zeigen, wie gut und reibungslos die angestrebte Bürokratieersparnis erreicht wird. Zumindest die nicht seltenen Konflikte, ob eine AU-Bescheinigung rechtzeitig vorlag oder nicht, sollten durch das neue digitale Verfahren gelöst werden oder gar nicht erst auftreten. Viele Fragen zur Umstellung beantwortet die Kassenärztliche Bundesvereinigung.

QR-Codes statt rosa Zettel – das E-Rezept

Auch ein anderes millionenfach benötigtes Dokument im Gesundheitswesen wird digital. Ein E-Rezept soll künftig die rosa Papierform ersetzen. Besonders nach Videosprechstunden war es bislang für Patienten ärgerlich, nur zum Abholen eines Rezeptes die Arztpraxis aufsuchen zu müssen. Kann auf das Ausstellen eines Rezeptes in Papierform verzichtet werden, weil das Rezept digital übermittelt wird, erspart dies Zeit und Wege. Künftig soll man seine Rezepte – in einigen Ländern Europas ist das bereits heute möglich – nur noch in elektronischer Form erhalten. Die Rechtsbasis dafür ist das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG).

Die Pflicht zum E-Rezept kommt – Zeitpunkt noch unklar

Eigentlich sollte die Pflicht zum digitalen Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel bereits ab Januar 2022 greifen. Doch der sehr ambitionierte Zeitplan erwies sich als unrealistisch, weil vor allem Ärzte, Kassen und Apotheken in der Praxis mit zahlreichen Anlaufschwierigkeiten zu kämpfen hatten. Der neue Plan: Die Gesellschafter der Gematik – das sind das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales sowie Ärzte-, Kassen – und Apothekerverbände – wollen erst dann konkret über eine flächendeckende Einführung sprechen, wenn die gemeinsam definierten Zielkriterien erreicht sind. Laut Informationen der Gematik könnte dies imSpätsommer 2022 der Fall sein.

Vorteil für Patienten, aber auch für Online-Apotheken

Aus Patientensicht klingt das nach einer Vereinfachung. Vorausgesetzt, man besitzt ein Smartphone und kann damit umgehen. Ist das nicht der Fall, soll es weiterhin möglich bleiben, sich sein Rezept in Papierform von der Arztpraxis ausdrucken zu lassen. Alle anderen haben die Option, ihr E-Rezept direkt an eine Apotheke ihrer Wahl zu senden. Wer die Infrastruktur an seinem Wohnort stärken will, klickt keinen Online-Medikamentenhändler an, sondern wendet sich an die Apotheke seines Vertrauens vor Ort. Dort prüft man, ob das gewünschte Arzneimittel vorrätig ist oder bestellt werden muss und liefert auf Wunsch zeitnah aus.

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